BGH-Urteil: DDR-Mietverträge können nach BGB wegen Eigenbedarfs gekündigt werden – Unterstützung durch Immobilienmakler in Berlin
Vermieter können DDR-Altmietverträge, wie sie im früheren Ost-Berlin abgeschlossen wurden, heute nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kündigen, zum Beispiel wegen Eigenbedarfs. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass die strengeren Anforderungen des DDR-Zivilgesetzbuchs (ZGB), die eine Kündigung nur bei „dringendem Eigenbedarf aus gesellschaftlich gerechtfertigten Gründen“ erlaubten, nicht mehr