Immobilienmarkt Berlin im Wandel: Vergesellschaftung sorgt für neue Unsicherheit
Das neue Vergesellschaftungsgesetz in Berlin sorgt aktuell für viel Diskussion am Immobilienmarkt. Es ermöglicht unter bestimmten Bedingungen, dass Immobilien in Gemeineigentum überführt werden können – allerdings nicht als klassische Enteignung. Wichtig für Eigentümer: Das Gesetz tritt frühestens in zwei Jahren in Kraft und soll vorher rechtlich geprüft werden. Für Käufer