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Aktuelle News vom Immobilienmarkt

Immobiliennews vom Immobilienmarkt Stuttgart

BGH-Urteil: Eigentümergemeinschaft muss unfertige Wohnungen fertigstellen

Nach einer Bauträgerpleite stellt sich oft die Frage, wer unfertige Wohnungen fertigstellen muss. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Die Eigentümergemeinschaft ist verpflichtet, wichtige Bauarbeiten abzuschließen. Dazu gehören unter anderem Innenwände, Leitungen und der Anschluss an die Heizungsanlage. Ziel ist eine praktikable Lösung, damit der Bau sinnvoll beendet werden kann. Für

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Möbliertes Wohnen im Fokus: Kritik an neuen Mietrechtsplänen

Die Bundesregierung plant strengere Regeln für möblierte Wohnungen auf Zeit. Künftig sollen solche Mietverträge meist auf maximal sechs Monate begrenzt werden. Außerdem soll der Zuschlag für Möbel stärker reguliert werden und sich am tatsächlichen Wert der Einrichtung orientieren. Ziel der Reform ist es, Umgehungen der Mietpreisbremse zu verhindern und mehr

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KfW-Programm zur Barrierereduzierung startet wieder im Frühjahr 2026

Ab Frühjahr 2026 wird das KfW-Programm für barrierefreies Wohnen wieder aufgelebt, sodass Immobilienbesitzer Zuschüsse für die Reduzierung von Barrieren in ihren Wohngebäuden beantragen können. Dieses Programm fördert Umbauten wie den Einbau bodengleicher Duschen oder das Entfernen von Türschwellen und kann bis zu 12,5% der Kosten abdecken. Wohnungseigentümer müssen jedoch beachten,

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Kritik an hoher Grundsteuer für Clubs und Kultureinrichtungen in Berlin

Viele Clubs, Biergärten und Kultureinrichtungen in Berlin haben durch die Reform der Grundsteuer deutlich höhere Zahlungen zu leisten und hoffen auf eine Reduzierung. Der Berliner Senat lehnt jedoch eine Sonderregelung ab, da die Steuererhebung nach den allgemeinen Vorgaben des Bundes durchgeführt werden muss, ohne individuelle Ausnahmen für besondere Fälle. Das

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Rentnerin zahlt nach Rentenerhöhung höhere Fehlbelegungsabgabe

Hildegard S., eine 92-jährige Rentnerin aus Frankfurt, lebt seit 40 Jahren in einer Sozialwohnung. Obwohl sie kürzlich eine kleine Rentenerhöhung erhielt, muss sie nun zusätzlich eine Fehlbelegungsabgabe zahlen, da ihr Einkommen nach der Erhöhung die festgelegte Grenze überschreitet. Diese Abgabe wird fällig, wenn Mieter zu viel verdienen, um weiterhin Anspruch

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