Neues Gesetz für einfaches Bauen: Bundesregierung fördert Innovation im Wohnungsbau

Die Bundesregierung greift die Idee von Architekten für einfaches und experimentelles Bauen auf, um den Wohnungsbau in Ballungszentren anzukurbeln. Der Entwurf des Gebäudetyp-E-Gesetzes zielt darauf ab, bestimmte Komfort-Standards beim Neubau zu lockern, solange die Sicherheit des Gebäudes gewährleistet ist. Dies soll zu Einsparungen von bis zu zehn Prozent der Herstellungskosten führen, indem fachkundige Unternehmen die Möglichkeit haben, von anerkannten Regeln der Technik abzuweichen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Abweichungen nicht als Sachmangel gelten, solange die dauerhafte Sicherheit und Eignung des Gebäudes gewährleistet sind.

Die Bezeichnung „Gebäudetyp E“ steht für einfaches und experimentelles Bauen, um rechtliche Unsicherheiten bei innovativen Bauweisen zu reduzieren. Trotz gestiegener Kosten und komplizierter Genehmigungsverfahren strebt die Bundesregierung an, jährlich 400.000 Wohnungen fertigzustellen, während im vergangenen Jahr bundesweit 295.000 Wohnungen fertiggestellt wurden. Neben den Herausforderungen durch Personal- und Materialkosten sowie höhere Zinsen hat dies zu einer schwachen Baukonjunktur geführt.

Quelle: FAZ

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