Neue Förderregeln für klimafreundliche Holzfeueranlagen in Wohngebäuden und Kaminöfen

Die Energiewende in Stuttgart und Deutschland droht zu scheitern

Die staatliche Kreditbank KfW hat ihre Regeln für die Förderung von klimafreundlichen Wohngebäuden wie in Berlin überarbeitet und erlaubt nun den Einbau von Kaminöfen, sowie andere Holzfeueranlagen in neuen Wohnhäusern. Zuvor waren solche Einzelraumfeueranlagen von der Förderung ausgeschlossen. Das neue KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ ermöglicht den Einbau moderner Kaminöfen, holzbefeuerten Küchenherden, Kachelöfen und Pelletofen sowie zugehöriger Schornsteine. Zusätzlich gibt es seit dem 1. Januar 2024 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die den Umstieg auf umweltfreundliche Heizungen wie Scheitholzheizungen oder Pelletkessel fördert.

Selbstnutzende Hauseigentümer mit bestimmten Einkommensgrenzen haben die Möglichkeit auf eine Erstattung von bis zu 70 Prozent der Kosten. Außerdem gibt es einen Klimageschwindigkeitsbonus für schnellen Heizungsaustausch. Die Förderungen können kombiniert werden, wobei der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen mit spezifischen Anforderungen verbunden ist. Ab 2025 gelten neue Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid bei Kaminöfen gemäß der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Nutzer müssen veraltete Holzöfen bis dahin stilllegen, nachrüsten oder austauschen, um den verschärften Anforderungen zu entsprechen. Die Regelungen sollen die Luftbelastung reduzieren und das Heizen mit Holz umweltfreundlicher gestalten.

Quelle: Haufe

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