Länder fordern unbürokratische Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und Entlastung der Wohngeldbehörden auf Sonder-Bauministerkonferenz

Neue Gesetze für Hausbesitzer und Immobilienmakler

Bei einer Sonder-Bauministerkonferenz (Sonder-BMK) am 26. Juni 2024 in Berlin forderten die Länder eine unbürokratische Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter betonte, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Bausektor berücksichtigt werden müssen, um den Wohnungsbau nicht weiter zu hemmen. Die Länder fordern eine frühzeitige, sowie unmittelbare Beteiligung. Ein weiteres Thema war die Entlastung der Wohngeldbehörden, da es nach der Wohngeldreform von 2023 weiterhin lange Bearbeitungszeiten gibt. Die Länder forderten den Bund auf, folglich einen konkreten Zeitplan für weitere Novellierungen vorzulegen.

Die Bauminister tauschten sich auch über Initiativen zur Förderung des Wohnungsbaus aus, darunter die Aufstockung von Mitteln, sowie verbesserte Förderkonditionen und Erleichterungen in den Landesbauordnungen. Ein zentrales Ziel ist die Senkung der Baukosten durch den Abbau hoher Pflichtstandards. Der Bund ist aufgefordert, zum einen zivilrechtliche Voraussetzungen für den Gebäudetyp E bereitzustellen und zum anderern Förderprogramme zu verbessern. Im November 2023 beschloss die BMK, Regeln in der Musterbauordnung des Bundes zu lockern, sowie technische Bauvorschriften fünf Jahre lang nicht zu ändern. Ein neuer Vertrag mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) trat am 1. Januar 2024 in Kraft und konkretisiert Leitlinien für bauaufsichtliche Normen. Alle 16 Bundesländer haben unterzeichnet.

Quelle: Haufe

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