Kritik am neuen Gesetz für einfacheren Wohnungsbau: Was BGH-Richter zum Gebäudetyp-E-Gesetz sagen

Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzentwurf, das „Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)“, verabschiedet, um den Wohnungsbau zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das „E“ im Namen steht für einfach oder experimentell. Dieses Gesetz, das von Architekten inspiriert wurde, soll Anfang 2025 in Kraft treten und zielt darauf ab, den Bau von Gebäuden durch weniger strenge Vorschriften zu erleichtern, was auch Immobilienmaklern in beispielsweise Berlin, Stuttgart und München neue Möglichkeiten bietet, ihre Kunden effizienter zu beraten und zu unterstützen.

Allerdings gibt es ernsthafte Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf. Mehrere Richter des Bundesgerichtshofs haben in einem Artikel für die Fachzeitschrift „Baurecht“ ihre Kritik geäußert. Sie argumentieren, dass der Entwurf nicht geeignet sei, seine Ziele zu erreichen, und sogar mit demokratischen Prinzipien unvereinbar sei. Zudem enthält der Entwurf Bestimmungen, die es ermöglichen, von bestimmten technischen Normen abzuweichen, ohne dass dies als Mangel gilt, solange die Sicherheitsstandards wie Statik oder Brandschutz nicht betroffen sind.

Quelle: Haufe

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