Preisanpassungsklauseln, die bei Materialpreissteigerungen höhere Vergütungen für Bauunternehmen vorsehen, können unwirksam sein. Im verhandelten Fall hatte ein Ehepaar mit einem Bauunternehmen einen Vertrag zum Bau eines Massivhauses für einen Pauschalpreis von 300.000 Euro abgeschlossen. Später forderte das Bauunternehmen wegen gestiegener Materialkosten 50.000 Euro mehr, was das Ehepaar jedoch ablehnte. Nachdem das Unternehmen die Bauarbeiten nicht fortsetzte, kündigte das Ehepaar den Vertrag und beauftragte ein anderes Unternehmen, was zu Mehrkosten führte. Das Ehepaar klagte daraufhin auf Ersatz dieser Mehrkosten.
Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied zugunsten des Ehepaares und erklärte die Preisanpassungsklausel im Vertrag für unwirksam, da sie keine klaren Angaben zu möglichen Preissteigerungen enthielt. Das Bauunternehmen zog seine Berufung zurück, und das Gericht bestätigte, dass dem Ehepaar der geforderte Ersatz zusteht. Diese Entscheidung betont, dass Bauherren, die einen Festpreis vereinbart haben, sich gegen ungerechtfertigte Nachforderungen wehren können.
Quelle: Anwalt.de