Gericht kritisiert die Grundstücksbewertung für die neue Grundsteuer

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Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in zwei Entscheidungen die Art, wie Grundstücke für die neue Grundsteuer bewertet werden, kritisiert. Es geht um die sogenannten Bodenrichtwerte, die als Durchschnittswerte die Basis für die Steuer darstellen. Diese Werte werden oft als ungenau angesehen, vor allem wenn es keine passenden Gutachterausschüsse oder genügend Kaufdaten gibt. Der Präsident von Haus & Grund, Kai Warnecke, kritisiert diese Methode und möchte gegen die neue Grundsteuer vorgehen.

Ab 2025 wird die Grundsteuer in Deutschland nach einem neuen System berechnet. Diese Reform wurde nötig, weil das Bundesverfassungsgericht das alte System für ungültig erklärt hat. Die Finanzämter müssen bis dahin viele Grundstücke neu bewerten. Die neue Steuer berechnet sich nach dem Bodenrichtwert und der Nettokaltmiete, nicht mehr nach dem Einheitswert. Die einzelnen Bundesländer können ihre eigenen Regeln für die Berechnung aufstellen. Der genaue Effekt der Reform wird für Grundstückseigentümer erst 2025 sichtbar, wenn die neuen Steuerbescheide verschickt werden.

Quellen: Vermieter Ratgeber, Zeit

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