Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Unternehmen wie Banken nicht allein auf Basis des Schufa-Scores über Kreditvergaben oder Vertragsabschlüsse entscheiden dürfen. Dieses „Scoring“ darf nur unter bestimmten Bedingungen genutzt werden, da es laut DSGVO grundsätzlich verboten ist, automatisierte Einzelentscheidungen zu treffen. Die Schufa selbst begrüßt das Urteil, da es Klarheit über die Verwendung von Schufa-Scores im Einklang mit der DSGVO bringt. Die Schufa betont, dass ihre Kunden den Score meistens nicht als alleiniges Entscheidungskriterium nutzen.
Außerdem urteilte der EuGH, dass private Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa Daten aus öffentlichen Verzeichnissen nicht länger speichern dürfen, als sie in den öffentlichen Verzeichnissen selbst aufgeführt sind. Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen haben, da viele Unternehmen den Schufa-Score nutzen, um zu entscheiden, ob sie Vertragsbeziehungen mit Kunden eingehen. Das betrifft beispielsweise Energieversorger, die über Verträge auf Basis der Schufa-Bewertung entscheiden, Verkehrsunternehmen bei der Vergabe von Abonnements und Versandhändler zur Beurteilung der Bonität von Neukunden.
Quellen: Süddeutsche Zeitung, Tagesschau