Ein Vermieter muss die neue Miethöhe offenlegen, wenn Zweifel an einer Eigenbedarfskündigung bestehen. Im Fall des Landgerichts Berlin wurde einem Mieter gekündigt, weil die Wohnung für die Tochter benötigt wurde. Da die Tochter nicht einzog und die Wohnung teurer weitervermietet wurde, entschied das Gericht zugunsten des Mieters. Die Offenlegung der Miethöhe war entscheidend, um mögliche finanzielle Vorteile des Vermieters offenzulegen und Schadensersatz zu fordern.
Für Mieter und Immobilienmakler, besonders in Städten wie Stuttgart, München und Berlin, ist das Urteil wichtig: Es fordert Vermieter zu nachvollziehbarem Handeln bei Eigenbedarfskündigungen auf und stärkt die Rechte der Mieter, ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Quelle: Anwalt.de