Der Bundesrat plant eine strengere Bekämpfung von Mietwucher, was in einer Gesetzesverschärfung diskutiert wird. Vertreter von Eigentümern warnen vor möglichen negativen Auswirkungen und lehnen die vorgeschlagenen Maßnahmen ab. Dabei geht es um eine Änderung des Verbots der Mietpreisüberhöhung im § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes.
Der Satz, dass ordnungswidrig handelt, wer „infolge der Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbaren Räumen“ ein „unangemessen“ hohes Entgelt verlange soll in „bei Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen“ abgeändert werden. Des Weiteren soll das maximale Bußgeld auf 100.000 Euro verdoppelt werden. Einige Vertreter der Eigentümer befürchten jedoch, dass dies eine Art „Mietpreisbremse 2.0“ darstellt und private Vermieter sich möglicherweise vom Markt zurückziehen könnten.
Quelle: Haufe