Bundesrat strebt Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 an

Wohnung vermietet in Stuttgart

Der Bundesrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 in den Bundestag einzubringen. Die Mietpreisbremse, die bereits seit 2015 besteht und Ende 2025 auslaufen würde, begrenzt die Mieterhöhungen bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Entscheidung über die Anwendung dieser Regelung liegt bei den Landesregierungen, die nun auch verpflichtet werden, ihre Entscheidung detailliert zu begründen.

Die Notwendigkeit dieser Verlängerung wird mit der anhaltenden Wohnungsknappheit und steigenden Mieten begründet, welche besonders Durchschnittsverdiener und Familien treffen könnten. Eine neue Regelung fordert von den Ländern eine Begründung, wenn sie wiederholt einen angespannten Wohnungsmarkt feststellen wollen. Dies soll sicherstellen, dass die Maßnahme den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht, die vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben wurden.

Quelle: Haufe

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