BGH-Entscheidung: Mieter müssen vor dem Verkauf die Besichtigung der Immobilie ermöglichen

Wohnung vermietet in Stuttgart

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Mieter Vermieter und potenziellen Käufern Zugang zu ihrer Wohnung gewähren müssen, wenn der Vermieter die Immobilie verkaufen möchte. Diese Entscheidung unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen – es muss einen sachlichen Grund für den Zutritt geben und dieser muss angemessen angekündigt werden. In einem aktuellen Rechtsstreit sah der BGH die Mieterin grundsätzlich in der Pflicht, dem Vermieter sowie Kaufinteressenten Zutritt zur Wohnung zu gewähren, da der Verkauf der Immobilie einen berechtigenden Grund darstellt.

Jedoch bringt der Fall eine zusätzliche Komplikation mit sich: die schwere psychische Erkrankung der Mieterin. Das Landgericht Nürnberg-Fürth lehnte in diesem speziellen Fall das Zutrittsrecht aufgrund der Erkrankung der Mieterin ab. Nach der Begutachtung durch einen Psychiater kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Besichtigung der Wohnung durch Dritte eine erhebliche Gesundheitsgefährdung für die Mieterin darstellen könnte. Der BGH hat das Urteil jedoch aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen, um zu prüfen, ob eine Besichtigung unter bestimmten Bedingungen, z.B. in Anwesenheit einer Vertrauensperson, möglich wäre.

Quelle: Legal Tribune Online

Was bedeutet das für Immobilienbesitzer?


Für Immobilienbesitzer bedeutet diese Entscheidung, dass sie grundsätzlich das Recht haben, ihre vermieteten Wohnungen für Verkaufszwecke zu besichtigen. Sie müssen dabei allerdings zwei wichtige Punkte beachten:

  1. Angemessene Vorankündigung: Die Mieter müssen rechtzeitig über den Besichtigungstermin informiert werden.
  2. Sachlicher Grund: Der Vermieter muss einen validen Grund für den Zutritt haben, wie zum Beispiel eine geplante Veräußerung der Immobilie.

In Ausnahmefällen, etwa wenn der Mieter eine schwere psychische Erkrankung hat, könnte das Recht auf Zutritt jedoch eingeschränkt sein.

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