
Die Grundsteuerreform, die Anfang 2025 in Deutschland in Kraft trat, wird in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt, wobei die Höhe der Grundsteuer B, die auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben wird, stark von den Hebesätzen abhängt, die von den Kommunen festgelegt werden. Einige Bundesländer haben Gesetze eingeführt oder angepasst, um Ungleichheiten zu korrigieren, insbesondere die höhere Besteuerung von Wohnimmobilien im Vergleich zu gewerblich genutzten Grundstücken. Dies hat in einigen Fällen zu einer Reihe von Einsprüchen gegen die Grundsteuerbescheide geführt, und erste Gerichtsurteile zu dieser Thematik sind bereits ergangen.
Beispielsweise hat Thüringen angekündigt, 860.000 Messbeträge neu zu berechnen, um mehr Gerechtigkeit in den Grundsteuerbescheiden zu erreichen, wobei neue Bescheide frühestens für 2027 erwartet werden. Auch Rheinland-Pfalz und Hamburg haben Maßnahmen ergriffen, um die Grundsteuerbelastung für Wohngrundstücke zu senken, indem sie differenzierte Hebesätze einführen, die die Kommunen nicht explizit begründen müssen. Diese Änderungen sollen dazu beitragen, die Wohnkosten durch die Grundsteuer nicht zu erhöhen und eine gerechtere Besteuerung zu gewährleisten.
Quelle: Haufe