Der Gesetzgeber hat neue Investitionsanreize für Stuttgart geschaffen, indem er eine degressive AfA für Wohngebäude einerseits und eine überarbeitete Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau andererseits eingeführt hat. Diese Maßnahmen sind Teil des Wachstumschancengesetzes und bieten gezielte Steuervorteile für Immobilieninvestoren in Stuttgart. Die degressive AfA ermöglicht eine schnellere Abschreibung von Wohngebäuden, während die Sonderabschreibung zusätzliche Anreize für den Bau von Mietwohnungen schafft. Beide Regelungen können kombiniert werden und bieten in den ersten vier Jahren deutliche Liquiditätsvorteile.
Es ist dabei wichtig, die strengen Nachhaltigkeitsauflagen und Baukostengrenzen zu überwachen. Dies soll einen Missbrauch der Regelungen verhindern. Die Schaffung neuen Wohnraums in Bestandsgebäuden ist allerdings nicht vom Regelwerk umfasst, was möglicherweise zukünftige Anpassungen erfordert. Die zeitige Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen Immobilie nach Ablauf der Spekulationsfrist kann ebenfalls steuerliche Vorteile bringen. Es bleibt abzuwarten, ob diese neuen Regelungen tatsächlich zu einem Investitionsboost im Wohnungsbau führen werden und ob der Gesetzgeber potenzielle Optimierungen zeitnah umsetzt.
Quelle: Haufe
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