BGH-Urteil zu Negativzinsen: Was Bankkunden jetzt wissen und tun müssen

Symbolbild Berechnung der Erbschaftssteuer

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland hat entschieden, dass die Negativzinsen, welche einige Banken auf Spar- und Tagesgeldkonten erhoben haben, unrechtmäßig sind. Dieses Urteil stützt sich auf das Prinzip, dass es nicht fair ist, Sparguthaben durch Negativzinsen zu verringern, da dies dem eigentlichen Zweck eines Sparvertrages widerspricht. Kunden, die von diesen Negativzinsen betroffen waren, haben nun die Möglichkeit, eine Rückerstattung zu fordern, allerdings müssen sie dafür selbst aktiv werden und sich möglicherweise rechtlich beraten lassen.

Für Girokonten sieht die Rechtslage etwas anders aus. Hier dürfen Banken unter bestimmten Bedingungen weiterhin Negativzinsen erheben, weil die Verwahrung des Geldes als Hauptleistung der Bank gilt. Allerdings müssen die Vertragsklauseln, die solche Gebühren regeln, transparent und verständlich sein, damit sie rechtlich Bestand haben. Verbraucher, die in der Vergangenheit Negativzinsen gezahlt haben, sollten auf die Verjährungsfristen achten und bei Bedarf rechtliche Schritte einleiten, um ihr Geld zurückzufordern.

Quelle: Welt

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