Berlin hebt Einkommensgrenzen für sozialen Wohnungsbau an: Neue Chancen für mehr Haushalte

Mehrere Generationen kommen beim Immobilientausch zusammen

Am 7. Januar 2025 hat der Berliner Senat, angeführt von Christian Gaebler, dem Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, eine wichtige Anpassung der Einkommensgrenzen im sozialen Wohnungsbau beschlossen. Diese Änderung basiert auf den überarbeiteten Wohnungsbauförderungsbestimmungen von 2023 und ermöglicht es jetzt, dass bis zu 60 Prozent der Berliner Haushalte einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen können. Die neuen Regelungen erlauben eine Überschreitung der bisherigen Einkommensgrenzen um 120 Prozent, was die Zugänglichkeit zu bezahlbarem Wohnraum erweitert und die soziale Durchmischung in den Wohnvierteln fördert.

Senator Gaebler betonte, dass diese Anpassung notwendig wurde, da die Einkommen in Berlin in den letzten sechs Jahren gestiegen sind und die Anzahl der berechtigten WBS-Empfänger dadurch gesunken war. Die Rückkehr zu den Quoten von 2018 soll mehr Familien und Einzelpersonen den Zugang zu gefördertem Wohnraum ermöglichen. Diese Entwicklung könnte auch für Immobilienmakler in Berlin von Bedeutung sein, da sie nun einem erweiterten Kundenkreis bei der Suche nach geeignetem Wohnraum zur Seite stehen können.

Quelle: Berlin.de

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