Das neue Grundsteuergesetz tritt ab Januar 2025 in Kraft und bringt für Städte wie Böblingen und Herrenberg umfangreiche Änderungen mit sich. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde das alte System als ungerecht erklärt, da es auf veralteten Werten basierte. Die Städte müssen nun neue Hebesätze festlegen, um die Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten, also ohne zusätzliche Einnahmen für die Kommunen. In Herrenberg wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 225 Prozent gesenkt, zuvor lag er bei 450 Prozent. Die Berechnung war ein großer Aufwand, da zahlreiche Daten von den Finanzämtern fehlerhaft oder unvollständig waren. Auch Immobilienmakler im Raum Böblingen beobachten diese Änderungen genau, da sie Auswirkungen auf die Immobilienpreise und die Attraktivität einzelner Grundstücke haben könnten.
Größere Grundstücke und solche in Gebieten mit hohen Bodenrichtwerten werden künftig stärker belastet, da die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert entscheidend sind. Herrenberg plant vorerst keine Grundsteuer C für unbebautes Bauland, wartet jedoch auf Erfahrungen anderer Kommunen. Für Fragen zur Reform hat die Stadt eine Hotline und virtuelle Sprechstunden eingerichtet. Die Verwaltung betont, dass die neuen Hebesätze nicht mehr landesweit vergleichbar sind, da die Bodenrichtwerte von Ort zu Ort unterschiedlich sind. Immobilienmakler Böblingen und Herrenberg können dabei Eigentümer und Käufer über die Auswirkungen der neuen Grundsteuer informieren und beraten.
Quelle: Kreiszeitung Böblinger Bote