Der Gemeinderat Stuttgart hat beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer ab 2025 auf 160 Prozent zu senken. Diese Änderung betrifft sowohl land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) als auch alle anderen Grundstücke (Grundsteuer B). Die Anpassung erfolgt aufgrund der bundesweiten Grundsteuerreform, die eine Neuberechnung der Steuer erforderlich machte, nachdem das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung für ungültig erklärt hatte. Ziel der Stadt ist es, die Grundsteuer so anzupassen, dass die Einnahmen stabil bleiben und Eigentümer, Vermieter sowie Mieter Planungssicherheit haben.
Die bisherige Grundsteuer war dreimal so hoch wie die zukünftige. Trotzdem wird es durch die neuen Hebesätze nicht nur Gewinner geben, da die Stadt weiterhin auf Einnahmen angewiesen ist. Der Bürgermeister betonte, dass die Änderungen fair und gesetzeskonform gestaltet sind, um eine ausgewogene Belastung sicherzustellen. Die neue Grundsteuer wird ab Januar 2025 erhoben, wobei die Steuerpflichtigen rechtzeitig über die neuen Bescheide informiert werden. Die Bodenrichtwerte, auf denen die Berechnung basiert, werden alle sieben Jahre aktualisiert, das nächste Mal 2029.
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Quelle: Stadt Stuttgart