Im August 2023 beschloss das Bundeskabinett das „Solarpaket I“, welches Erleichterungen bei Mieterstrom und Balkonkraftwerken vorsieht. Das Gesetz befindet sich noch in den parlamentarischen Beratungen, folglich soll es 2024 in Kraft treten. Es beinhaltet rechtliche Neuerungen, infolgedessen die Installation von Balkonkraftwerken für Eigentümer und Mieter erleichtert wird. Inzwischen sind rund 400.000 Balkonkraftwerke in Städten wie Stuttgart in Betrieb. Die Bundesnetzagentur hat vereinfachte Registrierungsverfahren eingeführt, um den Anstieg zu unterstützen.
Das Solarpaket I reduziert bürokratische Hürden im Bereich Mieterstrom, was den Betrieb von Solaranlagen in Mehrfamilienhäusern erleichtert. Ein neues Modell der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ ist geplant, um die Förderung von Solaranlagen auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen zu ermöglichen. Demnach sieht der Gesetztentwurf vor, einerseits den bürokratischen Aufwand für die Anmeldung von Balkonkraftwerken entfallen zulassen und andererseits die Eintragung im Marktstammdatenregister auf wenige Daten zu beschränken. Diese Maßnahme soll den Ausbau von Solaranlagen in Stuttgart erleichtern und populärer machen. Geplante Änderungen betreffen das EEG, sowie das Energiewirtschaftsgesetz, das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht.
Quelle: Haufe
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