Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Immobilienkäufern gestärkt. In einem Urteil entschied das Gericht, dass Immobilienverkäufer die Pflicht haben, potenzielle Käufer klar und rechtzeitig über wichtige Details wie zukünftige Sanierungskosten zu informieren. Dies gilt auch, wenn diese Informationen in einem virtuellen Datenraum bereitgestellt werden. Das Urteil betont, dass eine einfache und kurzfristige Offenlegung von Unterlagen nicht ausreicht.
In einem konkreten Fall hatte ein Unternehmen mehrere Einheiten in einem großen Gebäudekomplex in Hannover gekauft und wurde später mit hohen Instandhaltungskosten konfrontiert. Der Verkäufer hatte entscheidende Informationen nur wenige Tage vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt. Der BGH erklärte, dass Verkäufer insbesondere bei großen Geldsummen, wie in diesem Fall, eine klare Informationspflicht haben. Dies schützt Käufer und stellt sicher, dass sie alle wichtigen Fakten kennen, bevor sie einen Kaufvertrag unterzeichnen.
Quellen: Süddeutsche Zeitung, ZDF