Nach monatelangen Auseinandersetzungen hat der Bundestag die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angenommen. Kern des sogenannten Heizungsgesetzes ist, dass zukünftige neu installierte Heizsysteme zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dies soll zu Beginn 2024 in Kraft treten, wobei die Regelung zunächst nur für Neubaugebiete gelten wird. Das Gesetz wurde unter dem Druck verschiedener Parteien, insbesondere der FDP, gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung geändert. Trotz der Verabschiedung im Bundestag gab es juristische Bedenken und Hürden, einschließlich einer einstweiligen Verfügung des Bundesverfassungsgerichts, die eine frühere Verabschiedung verhinderte.
Der ursprüngliche GEG-Entwurf stieß auf Widerstand, und ein Rechtsgutachten deutete sogar an, dass er in Teilen verfassungswidrig sein könnte. Das Gesetz sieht vor, dass alle neuen Heizungen, sowohl in Neubauten als auch in Bestandsgebäuden, zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen müssen. Es gibt mehrere Optionen, wie diese Anforderung erfüllt werden kann, einschließlich Anschluss an ein Wärmenetz oder Nutzung bestimmter Heizungsarten. Das Bundesverfassungsgericht hatte den ursprünglichen Zeitplan für die Verabschiedung des Gesetzes aufgrund von Bedenken bezüglich der Rechte der Abgeordneten gestoppt. Es gab auch Vorschläge und Kritik vom Bundesrat, einschließlich Vorschlägen zur Berücksichtigung von Härtefällen anstelle einer festen Altersgrenze.
Quellen: Haufe, Wirtschaftswoche