Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass das sogenannte Notwegrecht auch das Befahren eines fremden Grundstücks mit dem Auto erlaubt, um auf dem eigenen Grundstück zu parken. Wenn ein Grundstück keinen direkten Zugang zur öffentlichen Straße hat, darf der Eigentümer das Nachbargrundstück als Weg benutzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Auto nur geparkt wird oder ob etwas ein- oder...