Vermietende Wohnungseigentümer, die aufgrund des aktualisierten Wohnungseigentumsgesetzes von 2020 auf Steuererleichterungen gehofft hatten, erlebten eine Enttäuschung durch den Bundesfinanzhof. Das Gericht urteilte, dass Einzahlungen in die Erhaltungsrücklagen einer Eigentümergemeinschaft nicht sofort von der Steuer abgesetzt werden können. Die Möglichkeit, diese Kosten als Werbungskosten...