In einem Fall in Berlin wurde eine Wohnung unter der Annahme vermietet, dass sie umfassend modernisiert worden sei, was eine höhere Miete rechtfertigen würde. Die Mieterin stellte jedoch fest, dass nur einfache Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden und forderte eine Rückzahlung, da die Miete die nach der Mietpreisbremse zulässige Höhe überschritt. Die Vorinstanzen gaben der Mieterin...