Vermieter können DDR-Altmietverträge, wie sie im früheren Ost-Berlin abgeschlossen wurden, heute nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kündigen, zum Beispiel wegen Eigenbedarfs. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass die strengeren Anforderungen des DDR-Zivilgesetzbuchs (ZGB), die eine Kündigung nur bei "dringendem Eigenbedarf aus gesellschaftlich...