Ein Vermieter muss die neue Miethöhe offenlegen, wenn Zweifel an einer Eigenbedarfskündigung bestehen. Im Fall des Landgerichts Berlin wurde einem Mieter gekündigt, weil die Wohnung für die Tochter benötigt wurde. Da die Tochter nicht einzog und die Wohnung teurer weitervermietet wurde, entschied das Gericht zugunsten des Mieters. Die Offenlegung der Miethöhe war entscheidend, um mögliche...