Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass ein Streit zwischen Vermieter und Mieter allein keinen Grund für eine fristlose Kündigung des Mietvertrags darstellt. Selbst wenn das Verhältnis zwischen den Parteien zerrüttet ist, rechtfertigt dies keine sofortige Kündigung. Im konkreten Fall äußerten sich die Mieter angeblich rassistisch, was der Vermieter einer anderen Mietpartei...