Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in zwei Entscheidungen die Art, wie Grundstücke für die neue Grundsteuer bewertet werden, kritisiert. Es geht um die sogenannten Bodenrichtwerte, die als Durchschnittswerte die Basis für die Steuer darstellen. Diese Werte werden oft als ungenau angesehen, vor allem wenn es keine passenden Gutachterausschüsse oder genügend Kaufdaten gibt. Der Präsident...