In einem Streitfall zwischen Vermieter und Mieter ging es darum, ob die tatsächliche Wohnfläche kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Wenn sie mehr als 10% kleiner ist, kann die Miete gemindert werden. Der Hauptpunkt des Streits war, ob zwei Öffnungen in der Wand zwischen Wohn- und Schlafzimmer als Türnischen gelten und somit bei der Wohnflächenberechnung nicht berücksichtigt werden...